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Klimafreundlicher Neubau

Alles was Sie über klimafreundlichen Neubau wissen sollten.

Klimafreundlicher Neubau – Nachhaltig bauen und profitieren

Der Klimawandel erfordert ein Umdenken in der Bauweise neuer Gebäude. Ein klimafreundlicher Neubau reduziert nicht nur den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen, sondern bringt auch langfristige finanzielle Vorteile für Bauherren. Durch nachhaltige Materialien, moderne Energiekonzepte und effiziente Bauweisen entstehen umweltfreundliche Häuser, die Ressourcen schonen und langfristig niedrige Betriebskosten ermöglichen. Zusätzlich gibt es zahlreiche Förderprogramme, die klimafreundliches Bauen finanziell unterstützen.

Warum lohnt sich ein klimafreundlicher Neubau?

Ein klimafreundlicher Neubau setzt auf eine ressourcenschonende Bauweise und moderne Technologien zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Dabei spielen mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle:

  • Hohe Energieeffizienz: Gebäude mit niedrigem Primärenergiebedarf und guter Dämmung senken den Heiz- und Kühlaufwand.
  • Erneuerbare Energien: Der Einsatz von Photovoltaik, Solarthermie oder Wärmepumpen reduziert den CO₂-Fußabdruck.
  • Nachhaltige Baumaterialien: Baustoffe mit niedriger Umweltbelastung wie Holz, recycelte Materialien oder schadstoffarme Produkte tragen zum Klimaschutz bei.
  • Innovative Gebäudetechnik: Intelligente Steuerungen für Heizung, Lüftung und Beleuchtung helfen, den Energieverbrauch zu minimieren.

Welche Förderprogramme gibt es für klimafreundliche Neubauten?

Um klimafreundliches Bauen attraktiver zu machen, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten:

  • KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau (297/298)
    • Zinsgünstige Kredite für den Bau von Effizienzhäusern 40 mit Lebenszyklusanalyse. 
  • Regionale und kommunale Förderprogramme
    • Zuschüsse für ökologische Bauweisen und innovative Energiekonzepte.
    • Finanzielle Anreize für nachhaltige Wohnquartiere oder Passivhäuser.
  • Steuerliche Vorteile
    • Abschreibungsmöglichkeiten für energetische Maßnahmen.
    • Reduzierte Mehrwertsteuer auf bestimmte umweltfreundliche Bauleistungen.

Wer kann eine Förderung für klimafreundliches Bauen beantragen?

Die Förderprogramme stehen verschiedenen Zielgruppen zur Verfügung. Privatpersonen, die ein Eigenheim bauen oder erwerben möchten, können ebenso von Zuschüssen und Krediten profitieren wie Wohnungsbaugesellschaften und Bauträger, die energieeffiziente Neubauten realisieren. Auch Unternehmen, die gewerbliche Immobilien errichten, sind antragsberechtigt. Darüber hinaus können Kommunen und gemeinnützige Organisationen, die öffentliche Gebäude oder soziale Wohnprojekte bauen, Fördermittel beantragen, um ihre Bauvorhaben nachhaltiger und energieeffizienter zu gestalten.

Voraussetzungen für eine Förderung

Um eine Förderung für einen klimafreundlichen Neubau zu erhalten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein:

  • Niedriger Energiebedarf: Das Gebäude muss hohe Effizienzstandards erfüllen, z. B. Effizienzhaus 40.
  • Einsatz erneuerbarer Energien: Nutzung von Photovoltaik, Wärmepumpen oder Solarthermie.
  • Nachhaltige Materialien: Baustoffe mit geringer Umweltbelastung werden bevorzugt gefördert.
  • Frühzeitige Antragstellung: Fördermittel müssen in den meisten Fällen vor Baubeginn beantragt werden.
  • Verringerter CO2-Fußabdruck: Das Gebäude muss die Anforderungen der Ökobilanz (Lebenszyklusanalyse) zu niedrigen CO2 Emissionen erfüllen  

Fazit: Nachhaltig bauen und profitieren

Ein klimafreundlicher Neubau zahlt sich langfristig aus – durch geringere Energiekosten, eine höhere Immobilienwertsteigerung und ein gesundes Wohnklima. Dank staatlicher Förderungen können nachhaltige Maßnahmen kosteneffizienter umgesetzt und finanzielle Belastungen reduziert werden.

Lassen Sie sich jetzt beraten!

Als Ingenieurbüro Stefan Matt unterstützen wir Sie bei der Planung und Antragstellung der passenden Fördermittel für Ihren klimafreundlichen Neubau. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und profitieren Sie von nachhaltigem und energieeffizientem Bauen!

Wie kann ich eine Förderung für Einzelmaßnahmen erhalten?

Wählen Sie die Kategorie "BAFA" und/oder "KFW-Förderung" und klicken Sie sich im Anschluss durch den Förderungsablauf für Ihr Bauvorhaben.

1. Beratungsgespräch

Vor der Antragstellung erfolgt ein Beratungsgespräch mit einem Energieeffizienz-Experten. Hierbei werden mögliche Sanierungsmaßnahmen und Förderoptionen besprochen.

2. Kostenvoranschläge einholen  

Für die geplanten Maßnahmen müssen Angebote von Fachfirmen eingeholt werden. 

3. Beauftragung der Fachfirma

Nachdem die Angebote geprüft wurden, wird eine Fachfirma mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung muss vorliegen.

4. Erstellung der technischen Projektbeschreibung

Der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB). Diese ist notwendig für die Antragstellung und hat eine begrenzte Gültigkeit.

5. Antragstellung

Der Förderantrag wird online über das BAFA-Portal eingereicht. Dafür wird eine TPB-ID benötigt. Das allgemeine Merkblatt zur Antragstellung sollte vorher sorgfältig gelesen werden.

6. Zuwendungsbescheid erhalten

Nach Prüfung des Antrags erstellt das BAFA einen Zuwendungsbescheid, in dem die Höhe der maximalen Förderung festgelegt wird. Erst nach Erhalt darf die Maßnahme offiziell begonnen werden.

7. Umsetzung der Maßnahme

Die beauftragte Fachfirma führt die genehmigten Sanierungsmaßnahmen aus. Sollte mit der Umsetzung bereits vor Erhalt des Bescheids begonnen werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko.

8. Einreichung des Verwendungsnachweises


Nach Abschluss der Arbeiten muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, der bestätigt, dass die Fördermittel korrekt verwendet wurden. Hierfür ist eine Bestätigung durch den Energieeffizienz-Experten erforderlich.

Prüfung und Auszahlung

Prüfung durch das BAFA und anschließend Zahlung des Zuschusses.

Einholung der Angebote und Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten

Der Energieeffizienz-Experte erstellt ein Fachkonzept für die Sanierung und stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Für diese Baubegleitung werden 50 % der Kosten von der KfW gefördert. Hierfür zugelassen sind nur Energieberater, die von der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) zertifiziert sind. Angebote von Fachfirmen können bereits eingeholt werden.  

Antragstellung Kredit

Die vom Energieberater erstellte „Bestätigung zum Antrag“ ist die Grundlage für die Kreditantragstellung bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Wichtig: Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Beauftragung der Firmen und Umsetzung

Nachdem Ihr Kredit bewilligt und ausgezahlt wurde, können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Abgerufene Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Zweck eingesetzt werden (die Frist kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden).

Abschluss 

Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die produktgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“. Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen sind in dem Datenblatt „Technische Mindestanforderungen“ der KfW beschrieben. Der Kreditnehmer reicht die Bestätigung nach Durchführung bei dem entsprechenden Kreditinstitut ein und bestätigt die Vorhabendurchführung sowie die Höhe der Kosten zu den vom Energieeffizienz-Experten bestätigten förderfähigen Maßnahmen im Formular „Bestätigung nach Durchführung“. Das Finanzierungsinstitut bestätigt den fristgerechten Einsatz der Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen am geförderten Wohngebäude und reicht die „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW ein. Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Berechnungsunterlagen und Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor.

Wie kann ich eine Förderung für Einzelmaßnahmen erhalten?

Vor der Antragstellung erfolgt ein Beratungsgespräch mit einem Energieeffizienz-Experten. Hierbei werden mögliche Sanierungsmaßnahmen und Förderoptionen besprochen.

Für die geplanten Maßnahmen müssen Angebote von Fachfirmen eingeholt werden. 

Nachdem die Angebote geprüft wurden, wird eine Fachfirma mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung muss vorliegen.

Der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB). Diese ist notwendig für die Antragstellung und hat eine begrenzte Gültigkeit.

Der Förderantrag wird online über das BAFA-Portal eingereicht. Dafür wird eine TPB-ID benötigt. Das allgemeine Merkblatt zur Antragstellung sollte vorher sorgfältig gelesen werden.

Nach Prüfung des Antrags erstellt das BAFA einen Zuwendungsbescheid, in dem die Höhe der maximalen Förderung festgelegt wird. Erst nach Erhalt darf die Maßnahme offiziell begonnen werden.

Die beauftragte Fachfirma führt die genehmigten Sanierungsmaßnahmen aus. Sollte mit der Umsetzung bereits vor Erhalt des Bescheids begonnen werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko.

Nach Abschluss der Arbeiten muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, der bestätigt, dass die Fördermittel korrekt verwendet wurden. Hierfür ist eine Bestätigung durch den Energieeffizienz-Experten erforderlich

Einholung Angebote und Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten
Der Energieeffizienz-Experte erstellt ein Fachkonzept für die Sanierung und stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Für diese Baubegleitung werden 50 % der Kosten von der KfW gefördert. Hierfür zugelassen sind nur Energieberater, die von der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) zertifiziert sind. Angebote von Fachfirmen können bereits eingeholt werden.

Antragstellung Kredit 
Die vom Energieberater erstellte „Bestätigung zum Antrag“ ist die Grundlage für die Kreditantragstellung bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Wichtig: Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Beauftragung der Firmen und Umsetzung 
Nachdem Ihr Kredit bewilligt und ausgezahlt wurde, können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Abgerufene Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Zweck eingesetzt werden (die Frist kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden).

Abschluss 
Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die produktgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“. Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen sind in dem Datenblatt „Technische Mindestanforderungen“ der KfW beschrieben. Der Kreditnehmer reicht die Bestätigung nach Durchführung bei dem entsprechenden Kreditinstitut ein und bestätigt die Vorhabensdurchführung sowie die Höhe der Kosten zu den vom  Energieeffizienz-Experten bestätigten förderfähigen Maßnahmen im Formular „Bestätigung nach Durchführung“. Das Finanzierungsinstitut bestätigt den fristgerechten Einsatz der Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen am geförderten Wohngebäude und reicht die „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW ein. Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Berechnungsunterlagen und Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor.

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