Der Klimawandel erfordert ein Umdenken in der Bauweise neuer Gebäude. Ein klimafreundlicher Neubau reduziert nicht nur den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen, sondern bringt auch langfristige finanzielle Vorteile für Bauherren. Durch nachhaltige Materialien, moderne Energiekonzepte und effiziente Bauweisen entstehen umweltfreundliche Häuser, die Ressourcen schonen und langfristig niedrige Betriebskosten ermöglichen. Zusätzlich gibt es zahlreiche Förderprogramme, die klimafreundliches Bauen finanziell unterstützen.
Ein klimafreundlicher Neubau setzt auf eine ressourcenschonende Bauweise und moderne Technologien zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Dabei spielen mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle:
Um klimafreundliches Bauen attraktiver zu machen, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten:
Die Förderprogramme stehen verschiedenen Zielgruppen zur Verfügung. Privatpersonen, die ein Eigenheim bauen oder erwerben möchten, können ebenso von Zuschüssen und Krediten profitieren wie Wohnungsbaugesellschaften und Bauträger, die energieeffiziente Neubauten realisieren. Auch Unternehmen, die gewerbliche Immobilien errichten, sind antragsberechtigt. Darüber hinaus können Kommunen und gemeinnützige Organisationen, die öffentliche Gebäude oder soziale Wohnprojekte bauen, Fördermittel beantragen, um ihre Bauvorhaben nachhaltiger und energieeffizienter zu gestalten.
Um eine Förderung für einen klimafreundlichen Neubau zu erhalten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein:
Ein klimafreundlicher Neubau zahlt sich langfristig aus – durch geringere Energiekosten, eine höhere Immobilienwertsteigerung und ein gesundes Wohnklima. Dank staatlicher Förderungen können nachhaltige Maßnahmen kosteneffizienter umgesetzt und finanzielle Belastungen reduziert werden.
Als Ingenieurbüro Stefan Matt unterstützen wir Sie bei der Planung und Antragstellung der passenden Fördermittel für Ihren klimafreundlichen Neubau. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und profitieren Sie von nachhaltigem und energieeffizientem Bauen!
Wählen Sie die Kategorie "BAFA" und/oder "KFW-Förderung" und klicken Sie sich im Anschluss durch den Förderungsablauf für Ihr Bauvorhaben.
Vor der Antragstellung erfolgt ein Beratungsgespräch mit einem Energieeffizienz-Experten. Hierbei werden mögliche Sanierungsmaßnahmen und Förderoptionen besprochen.
Für die geplanten Maßnahmen müssen Angebote von Fachfirmen eingeholt werden.
Nachdem die Angebote geprüft wurden, wird eine Fachfirma mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung muss vorliegen.
Der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB). Diese ist notwendig für die Antragstellung und hat eine begrenzte Gültigkeit.
Der Förderantrag wird online über das BAFA-Portal eingereicht. Dafür wird eine TPB-ID benötigt. Das allgemeine Merkblatt zur Antragstellung sollte vorher sorgfältig gelesen werden.
Nach Prüfung des Antrags erstellt das BAFA einen Zuwendungsbescheid, in dem die Höhe der maximalen Förderung festgelegt wird. Erst nach Erhalt darf die Maßnahme offiziell begonnen werden.
Die beauftragte Fachfirma führt die genehmigten Sanierungsmaßnahmen aus. Sollte mit der Umsetzung bereits vor Erhalt des Bescheids begonnen werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
Nach Abschluss der Arbeiten muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, der bestätigt, dass die Fördermittel korrekt verwendet wurden. Hierfür ist eine Bestätigung durch den Energieeffizienz-Experten erforderlich.
Prüfung durch das BAFA und anschließend Zahlung des Zuschusses.
Der Energieeffizienz-Experte erstellt ein Fachkonzept für die Sanierung und stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Für diese Baubegleitung werden 50 % der Kosten von der KfW gefördert. Hierfür zugelassen sind nur Energieberater, die von der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) zertifiziert sind. Angebote von Fachfirmen können bereits eingeholt werden.
Die vom Energieberater erstellte „Bestätigung zum Antrag“ ist die Grundlage für die Kreditantragstellung bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Wichtig: Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Nachdem Ihr Kredit bewilligt und ausgezahlt wurde, können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Abgerufene Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Zweck eingesetzt werden (die Frist kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden).
Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die produktgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“. Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen sind in dem Datenblatt „Technische Mindestanforderungen“ der KfW beschrieben. Der Kreditnehmer reicht die Bestätigung nach Durchführung bei dem entsprechenden Kreditinstitut ein und bestätigt die Vorhabendurchführung sowie die Höhe der Kosten zu den vom Energieeffizienz-Experten bestätigten förderfähigen Maßnahmen im Formular „Bestätigung nach Durchführung“. Das Finanzierungsinstitut bestätigt den fristgerechten Einsatz der Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen am geförderten Wohngebäude und reicht die „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW ein. Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Berechnungsunterlagen und Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor.
Vor der Antragstellung erfolgt ein Beratungsgespräch mit einem Energieeffizienz-Experten. Hierbei werden mögliche Sanierungsmaßnahmen und Förderoptionen besprochen.
Für die geplanten Maßnahmen müssen Angebote von Fachfirmen eingeholt werden.
Nachdem die Angebote geprüft wurden, wird eine Fachfirma mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung muss vorliegen.
Der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB). Diese ist notwendig für die Antragstellung und hat eine begrenzte Gültigkeit.
Der Förderantrag wird online über das BAFA-Portal eingereicht. Dafür wird eine TPB-ID benötigt. Das allgemeine Merkblatt zur Antragstellung sollte vorher sorgfältig gelesen werden.
Nach Prüfung des Antrags erstellt das BAFA einen Zuwendungsbescheid, in dem die Höhe der maximalen Förderung festgelegt wird. Erst nach Erhalt darf die Maßnahme offiziell begonnen werden.
Die beauftragte Fachfirma führt die genehmigten Sanierungsmaßnahmen aus. Sollte mit der Umsetzung bereits vor Erhalt des Bescheids begonnen werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
Nach Abschluss der Arbeiten muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, der bestätigt, dass die Fördermittel korrekt verwendet wurden. Hierfür ist eine Bestätigung durch den Energieeffizienz-Experten erforderlich
Einholung Angebote und Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten
Der Energieeffizienz-Experte erstellt ein Fachkonzept für die Sanierung und stellt sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Für diese Baubegleitung werden 50 % der Kosten von der KfW gefördert. Hierfür zugelassen sind nur Energieberater, die von der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) zertifiziert sind. Angebote von Fachfirmen können bereits eingeholt werden.
Antragstellung Kredit
Die vom Energieberater erstellte „Bestätigung zum Antrag“ ist die Grundlage für die Kreditantragstellung bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Wichtig: Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Beauftragung der Firmen und Umsetzung
Nachdem Ihr Kredit bewilligt und ausgezahlt wurde, können Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Abgerufene Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten vollständig für den festgelegten Zweck eingesetzt werden (die Frist kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden).
Abschluss
Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die produktgemäße Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die „Bestätigung nach Durchführung“. Die fachlichen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen sind in dem Datenblatt „Technische Mindestanforderungen“ der KfW beschrieben. Der Kreditnehmer reicht die Bestätigung nach Durchführung bei dem entsprechenden Kreditinstitut ein und bestätigt die Vorhabensdurchführung sowie die Höhe der Kosten zu den vom Energieeffizienz-Experten bestätigten förderfähigen Maßnahmen im Formular „Bestätigung nach Durchführung“. Das Finanzierungsinstitut bestätigt den fristgerechten Einsatz der Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen am geförderten Wohngebäude und reicht die „Bestätigung nach Durchführung“ bei der KfW ein. Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Berechnungsunterlagen und Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor.
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